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Verkaufs- und Präsenzversteigerungsbedingungen der

Perlick Industrieauktionen GmbH


I. Allgemeiner Teil

1. Rechtsverhältnisse

(1) Die Perlick Industrieauktionen GmbH (nachfolgend: "Perlick") vermittelt den Verkauf von neuen, sowie  insbesondere  gebrauchten  Gegenständen  im  Namen  und  für  Rechnung  der  Auftraggeber gegen das höchste Gebot gemäß diesen Verkaufsbedingungen (nachfolgend "AGB").

(2) Perlick tritt nur als Vermittler und nicht als Veräußerer der Gegenstände auf. Ein Kaufvertrag über den Erwerb von Gegenständen kommt daher ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer zustande.

(3) Die nachstehenden AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Perlick bzw. dem Auftraggeber zu den Personen, die Gebote für die zu verkaufenden Gegenstände abgeben (nachfolgend: "Bieter" bzw. nach erfolgtem Verkauf "Käufer").

(4) Mit der Teilnahme an der Auktion oder dem Abschluss eines Kaufvertrages erkennt der Bieter die vorliegenden Versteigerungsbedingungen an.

(5) Bereits mit der Registrierung auf der Homepage www.perlick.de oder bei der Erfassung für eine Präsenzversteigerung werden die mitgeteilten Daten als personenbezogene Daten im Zuge der DSGVO erfasst. Der Bieter wird hierbei auf die bei der Registrierung abzugebende Datenschutzerklärung hingewiesen.


2. Personaler Anwendungsbereich und Ausschluss

(1) Zur Teilnahme an einem Verkauf und somit zur Abgabe von Geboten sind nur Unternehmer i.S.d.
§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.d. § 310 (1) BGB berechtigt.

(2) Verbraucher sind zur Teilnahme und zur Abnahme von Geboten nicht berechtigt und werden im Sinne des § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass der Unternehmer vorliegend nicht verpflichtet und nicht dazu bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Der Bieter ermächtigt Perlick, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.

(4) Perlick beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

(5) Sofern der Bieter gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, ist Perlick dazu berechtigt, den Bieter von jeglichen Verkäufen mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

3. Verkaufsverfahren, Vertragsschluss und Drittrechte

(1) Die in dem Verkaufskatalog von Perlick abgebildeten Gegenstände stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten für Objekte des jeweiligen Auftraggebers dar. Perlick bleibt vorbehalten, die im Verkaufskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

(2) Die Angaben im Verkaufskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit der Gegenstände dar, insbesondere wird durch die Angaben im Verkaufskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Perlick empfiehlt deshalb, die Gegenstände am jeweiligen
Standort  in  Augenschein  zu  nehmen,  was  zu  den  von  Perlick  angegebenen  Besichtigungszeiten
ermöglicht wird.

(3) Das Verkaufsverfahren beginnt mit der Abgabe eines Gebotes. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt.

(4) Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen von Perlick zurückgewiesen und die Annahme des Gebotes verweigert werden. Perlick ist berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von einem Verkauf auszuschließen.

(5) Der Kaufvertrag kommt mit dem Bieter zustande, der das höchste Gebot abgegeben hat.

(6) Der Bieter ist an sein abgegebenes Gebot gebunden, während Perlick berechtigt ist, das Gebot unter Vorbehalt anzunehmen. In diesem Fall ist der Bieter für die Dauer der von Perlick festgelegten Frist an sein Gebot gebunden. Die Annahme des Gebotes wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung von Perlick an die vom Bieter genannte Kontaktadresse wirksam.

(7) Perlick behält sich vor, den Verkauf jederzeit ohne Annahme eines Gebotes zu beenden.

(8) Sollten ausgeschlossene Personen oder deren Beauftragte unter einem Verstoß gegen Nr. 2 (1) teilnehmen, können sie  sich nicht darauf berufen, ihnen gegenüber sei der Verkauf unwirksam. Perlick bleibt dieses Recht hingegen vorbehalten.

(9) Es lässt sich nicht ausschließen, dass sich trotz Freigabe durch den Auftraggeber nachträglich herausstellt, dass an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt. Sofern Perlick von Drittrechten bzw. von Zustimmungsvorbehalten der Gläubigerversammlung erst nachträglich und trotz Zuschlags Kenntnis erlangt, ist Perlick berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche  Übergabe  erfolgt  ist.  Der  Bieter  hat  in  diesen  Fällen  nur  Ansprüche  nach  den Grundsätzen des Bereicherungsrechts.

(10) Die am Verkaufstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt.

(11) Im Falle der Auktion unter Vorbehalt erhält der Bieter, der bis zum Ende der Laufzeit das höchste Gebot abgegeben hat, den Zuschlag unter Vorbehalt. Es erfolgt unverzüglich eine Mitteilung durch Perlick  an  den  Auftraggeber,  dass  ein  abgegebenes  Höchstgebot  unter  Vorbehalt  angenommen wurde. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob das Objekt zu dem Gebot verwertet werden soll. Perlick wird dem Bieter die Entscheidung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang mitteilen. Solange, längstens jedoch 21 Tage, ist der Bieter an sein Gebot gebunden. Lautet die Entscheidung, dass die Verwertung des Objekts zum abgegebenen Höchstgebot erfolgen soll, kommt der Vertrag zustande, was Perlick dem Höchstbietenden per Bestätigungs-E-Mail mitteilt.
Wird eine günstigere Verwertungsmöglichkeit benannt, kein Einverständnis zur Veräußerung erteilt oder meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb der 21-tägigen Bindungsfrist, kommt kein Kaufvertrag zustande, was dem Bieter durch Perlick unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information des Auftraggebers oder dem Ablauf der 21-tägigen Bindungsfrist mitgeteilt wird.


4. Gefahrübergang und Abholung

(1) Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gelten die erworbenen Gegenstände als an den Käufer übergeben inklusive Gefahrübergang. Erfolgt die Annahme des Gebotes unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts. Perlick empfiehlt jedem Käufer, eine Versicherung für die Gegenstände abzuschließen.

(2) Nach Vertragsschluss ist der Käufer zur sofortigen Abnahme der Gegenstände verpflichtet. Nimmt der Käufer die von Perlick angebotene Übergabe nach Annahme des Gebotes nicht an, so wird durch eine etwaige tatsächliche Aufbewahrung der Gegenstände durch den Auftraggeber bzw. Perlick oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet.

(3) Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers und unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsschutzrichtlinien und geltenden Branchen- und Firmenvorschriften.

(4) Für Beschädigungen, Verunreinigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, Perlick oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Firmen.

(5) Sämtliche zum Verwertungsumfang gehörenden Gegenstände sind vom Käufer vollständig mitzunehmen. Wird mit dem Käufer eine (besenreine) Räumung als sog. Fixgeschäft vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die von der Räumung betroffenen Räumlichkeiten/Flächen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

(6) Sollte das Gelände, auf dem sich die zu veräußernden Gegenstände befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder Teilnahme an einem Verkauf betreten werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Bei unvollständiger Kaufpreiszahlung gelten die Gegenstände bei tatsächlicher Abholung bzw. dem Abtransport als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation wegen fehlender Teile ist ausgeschlossen.

(7) Die Abholung, Demontage und der Abtransport der Gegenstände müssen innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.

(8) Bei der Abholung bzw. Demontage der Gegenstände hat der Käufer oder ein von ihm beauftragter Dritter entsprechende Legitimationsnachweise (z. B. Personalausweis) und einen Ausdruck der Rechnung bzw. etwaige weitere vorher vereinbarte Nachweise vorzulegen.

(9) Für den Fall der schuldhaften Verzögerung der Abholung bzw. der Demontage oder dem Abtransport ist der Auftraggeber bzw. Perlick berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Käufers bei einem Dritten in Verwahrung zu geben.

(10) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. Perlick berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann Perlick die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen. Perlick kann daneben Aufwendungsersatz fordern. Die Kosten für die Entsendung
eines Sachverständigen zur Überwachung der verspäteten Abholung betragen 800,- € netto pro Tag,
die Standkosten für ein Fahrzeug betragen 15€ netto pro Tag.

(11) Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung oder keine Demontage bzw. kein Abtransport, ist der Auftraggeber bzw. Perlick nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, insbesondere die Gegenstände zu entsorgen oder erneut zu verkaufen, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom Käufer zu tragen sind. Ist ein anderweitiger Verkauf in Anbetracht von einem geringen Wert des Objekts sowie dem Aufwand der Abholung im Verhältnis zu dem Wert des Objekts unverhältnismäßig, darf Perlick das Objekt entsorgen. Die Entsorgungskosten trägt der Käufer.


5. Zahlung von Kaufpreis und Aufgeld

(1) Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Aufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.

(2) Der Kaufpreis, das Aufgeld und die MwSt. sind mit der Annahme des Gebotes spätestens jedoch mit der (elektronischen) Rechnung sofort fällig - bei einer Annahme des Gebotes unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

(3) Perlick ist berechtigt, Kaufpreise und Nebenleistungen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen.

(4) Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen steht Perlick gegen den Käufer eine Pauschale in Höhe von 40,- € gemäß § 288 (5) BGB zu.

(5) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises ist der Auftraggeber bzw. Perlick nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut zu verkaufen,  wobei  ein  etwaiger  Mindererlös  und  die  dadurch  zusätzlich  anfallenden  Kosten  vom Käufer zu tragen sind.

(6) Perlick behält sich vor, säumige Käufer von der zukünftigen Teilnahme auszuschließen. (7) Käufer aus dem Ausland/EU-Ländern erhalten eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Sie haben jedoch eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages an Perlick zu zahlen und zu erklären, dass sie die Gegenstände für ihr Unternehmen erwerben.
Weiterhin haben sie Gewerbeanmeldungen, Handelsregisterauszüge sowie Personaldokumente und
Vertretungsvollmachten vorzulegen.
EU-Käufer haben darüber hinaus ihre amtlich beglaubigte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer vorzulegen.
Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere (nicht EU- Staaten/Drittländer) bzw. der Gelangensbestätigung (EU-Staaten) wird die Kaution zurückerstattet.
Erfolgt  innerhalb  von  2  Wochen  (EU-Länder)  bzw.  4  Wochen  (Drittländer)  nach  Abholung  kein
Nachweis, wird die Kaution auf die fällige Mehrwertsteuer angerechnet und an das Finanzamt abgeführt.


6. Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

(1) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von Perlick auf Zahlung des Aufgeldes und der anteiligen MwSt. ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen Perlick zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Das Eigentum an den Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und MwSt. auf den Käufer über. Darüber hinaus bleibt Perlick die Eigentumsübertragung bis zur  Zahlung  sämtlicher  fälliger  Forderungen  aus  der  mit  dem  Käufer  bestehenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.


7. Gewährleistungsansprüche und Haftung

(1) Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Eine vorherige Besichtigung am jeweiligen Standort wird jederzeit zu den von Perlick angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht.

(2)  Perlick  haftet  dem  Käufer  für  eigene  Pflichtverletzungen  im  Rahmen  ihrer  übernommenen
Aufgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Perlick haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Es wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(4) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Nr. 7 (3) ist ausgeschlossen, wenn der Käufer eine vorherige Besichtigung der Gegenstände nicht wahrgenommen hat und dabei den Fehler hätte erkennen können.

(5) Perlick haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(6) Perlick haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für alle Schäden, die auf Arglist beruhen. Dasselbe gilt für ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen.

(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die in Nr. 7 (3) S. 2 enthaltene Haftungsbeschränkung bzw. der in Nr. 7 (4) enthaltene  Ausschluss  gilt  in  gleicher  Weise  für  ihre  gesetzlichen  Vertreter  und  ihre Erfüllungsgehilfen.

(8) Perlick übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website www.perlick.de
und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Perlick steht insbesondere nicht für eine zeitweilige systembedingte Unerreichbarkeit oder für technische Fehler ein, wenn Gebote infolgedessen keine Berücksichtigung fanden.

(9) Die vorstehenden Regelungen der Nr. 7 (3) – (7) gelten sinngemäß für den Auftraggeber und seinen mit dem Käufer in Nr. 7 (1) vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

(10) Eine Haftung von Perlick ist in jedem Fall beschränkt auf den Wert der verkauften Ware.


8. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Beteiligten gemäß Nr. 1 dieser AGB
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)  Für  die  Übergabe  der  Gegenstände  ist  der  jeweilige  Standort  der  verkauften  Gegenstände
Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz von Perlick.

(3) Ist der Bieter Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Frankfurt am Main als vereinbart.

(4) Entgegenstehende oder von den diesen AGB abweichende Bedingungen des Bieters werden nur dann anerkannt, wenn ihnen schriftlich ausdrücklich zugestimmt wird.

(5)  Diese  AGB  gelten  auch  für  alle  zukünftigen  Geschäfte  mit  dem  Bieter,  soweit  es  sich  um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(6) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

(7) Perlick kann ihre AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten AGB
werden vor Inkrafttreten auf ihrer Website www.perlick.de bekannt gegeben.


II. Präsenzversteigerung

(1) Bei einer Präsenzversteigerung muss sich der Teilnehmer vor der Versteigerung anmelden, um eine Bieterkarte zu erhalten.

(2) Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss und auf Verlangen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen muss. Perlick behält sich vor, die Legitimation durch die Vorlage einer Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eines amtlichen Gewerbenachweises belegen zu lassen.

(3) Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Missbrauch mit der Bieternummer haftet der Bieter.
(4)  In  der  Regel  wird  nach  fortlaufenden  Nummern  versteigert.  Das  Recht  einer  Änderung  der
Positionen durch Perlick bleibt vorbehalten.

(5) Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot von Perlick dreimal wiederholt (dreimaliger  Aufruf)  wurde.  Der  Höchstbietende  ist  an  sein  Gebot  gebunden.  Wenn  mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet Perlick. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag,  kann  Perlick  neu  ausbieten.  In  allen  Fällen  gilt  alleine  die  Anordnung  des  Perlick Mitarbeiters der die Versteigerung durchführt.

(6) Die Höhe der Mindestgebote wird von Perlick nach ihrem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.

(7) Perlick behält sich das Recht vor, Versteigerungen kurzfristig ausfallen zu lassen.

(8) Es lässt sich nicht ausschließen, dass sich trotz Freigabe durch den Auftraggeber nachträglich herausstellt, dass an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt. Sofern Perlick von Drittrechten bzw. von Zustimmungsvorbehalten der Gläubigerversammlung erst nachträglich und trotz Zuschlags Kenntnis erlangt, ist Perlick berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche  Übergabe  erfolgt  ist.  Der  Bieter  hat  in  diesen  Fällen  nur  Ansprüche  nach  den Grundsätzen des Bereicherungsrechts.


III. Online-Versteigerung

(1) Die Nutzung der Online-Versteigerungsplattform der Perlick-Website setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos. Mit dem Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars erkennt der Nutzer die vorliegenden AGB an.

(2) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Perlick über die Nutzung des Internetportals kommt durch Ausfüllen und Absenden des jeweiligen Registrierungsformulars und der Bestätigungs-E-Mail von Perlick an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse zustande.

(3) Die von Perlick bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, z.B. Firmenname, aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer sowie gültige E- Mail-Adresse. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, die Daten bei etwaigen Änderungen umgehend zu aktualisieren. Für eine Datenänderung durch Perlick nach erfolgtem Kauf für die Kaufabwicklung erhebt Perlick eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ netto.

(4) Eingabefehler kann der Nutzer vor dem Absenden des Registrierungsformulars überprüfen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung des Formulars jederzeit korrigieren. Ein Vertragsschluss durch den Nutzer ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich. Diese Nutzungsbedingungen sind über die Startseite des Internetportals perlick.de/online_versteigerung/ abrufbar. Der Nutzer kann diese mit der „Druck-Funktion“ des Internet-Browsers ausdrucken oder speichern.

(5) Eine erfolgreiche Registrierung ist nur bei vollständigem Ausfüllen aller Pflichtfelder des Registrierungsformulars  möglich.  Die  Anmeldung  muss  von  einer  vertretungsberechtigten natürlichen, namentlich anzugebenden Person vorgenommen werden. Perlick behält sich vor, die Legitimation durch die Übermittlung einer Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eines amtlichen Gewerbenachweises belegen zu lassen. Bei der Anmeldung wählen die Nutzer einen Nutzernamen und ein Passwort. Nutzernamen dürfen nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

(6) Der Nutzer ist dazu verpflichtet, die ihm durch Perlick mitgeilten Zugangsdaten sowie sonstigen Daten geheim zu halten und den Zugang zu seinem Konto sorgfältig zu sichern. Der Nutzer ist verpflichtet, Perlick unverzüglich über Anhaltspunkte für einen Kontomissbrauch zu informieren.

(7) Der Nutzer haftet für sämtliche sein Konto betreffenden Handlungen, wenn er einem Dritten eine entsprechende Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit bietet. Bei Vermutung einer Kenntniserlangung sicherheitsrelevanter Daten wie der Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte hat der Nutzer unverzüglich diese Daten zu ändern bzw. ändern zu lassen.

(8) Perlick behält sich das Recht vor, Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit, spätestens nach drei Monaten zu löschen.

(9) Das Angebot kann durch den Nutzer durch Abgabe des Höchstgebots innerhalb der Laufzeit der Auktion sowie Erfüllen weiterer Voraussetzungen, d. h. des Erreichens oder Überschreitens des angegebenen Mindestpreises abgegeben werden. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Nutzer ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den im Onlinekatalog angebotenen Gegenstand ab. Die Gebotschritte werden in der jeweiligen Auktion festgelegt. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Nutzers. Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen. Die Laufzeit der Auktion richtet sich ausschließlich nach der Systemuhr von Perlick. Die Annahme erfolgt durch Zeitablauf.

(10) Perlick kann jedoch nach Auktionsbeginn und vor Auktionsende eine Auktion auf Anweisung des Anbieters vorzeitig beenden, wenn nachweislich bzgl. des angebotenen Gegenstandes Rechte Dritter geltend gemacht werden, etwa, weil Gläubiger  Eigentumsrechte oder  -vorbehalte  beanspruchen oder weil dieser Gegenstand zufällig untergegangen ist. Perlick wird den höchstbietenden Nutzer hierüber unverzüglich unterrichten.

(11) Sollte nach Beendigung der Laufzeit das höchste Gebot unterhalb des genannten Mindestpreises liegen,  hat  Perlick  die  Möglichkeit,  dieses  Gebot  unter  Vorbehalt  anzunehmen  (nachfolgend
„Zuschlag unter Vorbehalt“). Dies bedeutet, dass der Kaufvertrag über das zu versteigernde Objekt
nur zustande kommt, wenn der Anbieter sein Einverständnis zum Verkauf zu dem geringeren Betrag abgibt. Dieses Einverständnis muss durch den Anbieter innerhalb von 7 Tagen schriftlich erteilt werden.
Perlick wird den höchstbietenden Nutzer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der
Online-Auktion bzgl. des zu versteigernden Objekts hierüber informieren. Während dieser 14-tägigen Mitteilungsfrist ist der höchstbietende Nutzer an sein abgegebenes Gebot gebunden. Sollte der Anbieter die Erteilung des Einverständnisses ablehnen oder sich nicht innerhalb von 7 Tagen gegenüber Perlick äußern, so kommt kein Kaufvertrag zustande, was dem höchstbietenden Nutzer
ebenfalls mitgeteilt wird. Sollte der Vertrag aufgrund des Einverständnisses des Anbieters zustande
kommen, wird Perlick dies dem höchstbietenden Nutzer per E-Mail-Bestätigung bestätigen.


Stand: April 2021

Sie können die AGB und die Online-Versteigerungsbedingungen auch im Downloadbereich als pdf herunterladen.

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