Auktion unter Vorbehalt der Zustimmung
Für einige Auktionen geben uns die Einlieferer Limits vor. Bei anderen Auktionen sind die Bestimmungen des § 168 InsO zu beachten. Diese besagen u.a., dass dem Sicherungsgläubiger eines bestimmten Objektes Gelegenheit zu geben ist, auf eine bessere Verwertungsmöglichkeit hinzuweisen.
Diese Auktionen müssen daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gläubigers oder Einlieferers durchgeführt werden.
Praktisch bedeutet dies für den Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat, dass mit Ablauf der Auktion kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das Höchstgebot ist als Angebot des Bieters 30 Tage verbindlich. Einlieferer/Gläubiger müssen nun dem abgegebenen Höchstgebot innerhalb bestimmter Fristen zustimmen oder es unter Hinweis auf eine bessere Verwertungsmöglichkeit ablehnen. Im letzteren Fall kommt daher trotz des abgegebenen Höchstgebotes kein Kaufvertrag zustande.
Als Fristen für die Zustimmung/Ablehnung hat der Gesetzgeber 7 Tage vorgesehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass durch Wochenenden, Feiertage, Postlaufzeiten, etc., diese Fristen regelmäßig überschritten werden. Jedoch sollten in einem Zeitrahmen zwischen 10 und 20 Tagen die Vorbehalte geklärt sein. Wir empfehlen unseren Bietern daher mit diesem längeren Zeitfenster zu planen.
Erfolgt die Zustimmung, erhält der Bieter seine Rechnung vorab per Email. Selbstverständlich informieren wir den Bieter auch über die Ablehnung des Höchstgebotes.
1 Pkw
1 Pkw, Fabr.: BMW, Typ: X5 xDrive4, VIN: WBAKS610X00N57273, 230 kW, Diesel, Hubraum 2.993 cm³, EZ: 27.03.2015, Farbe schwarz, abgelesener km-Stand: 185.006, HU: 09/27, Schaden Stoßfänger Fahrtrichtung vorne rechts, provisorisch reparierter Lackschaden Fahrtrichtung rechts über Kotflügel, Beifahrer-/Fronttür, Park- und Korrosionsschäden an sämtlichen Felgen, alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren, Innenraum mittel bis stark verschmutzt, üblicher Verschließ
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