Aktuelle Bargeld-Richtlinien: Was heute gilt und was sich ab 2027 ändert
von Max Langhorst | 15. Juli 2026
Wie bereits im Februar angekündigt, haben wir unseren Zahlungsverkehr auf bargeldlose Überweisungen umgestellt. Wir möchten daran erinnern: Barzahlungen nehmen wir nur noch für Kleinstbeträge entgegen. Rechnungsbeträge begleichen Sie bitte ausschließlich per Banküberweisung.
Der Hintergrund: Die EU macht ernst bei Bargeld spätestens ab 2027
Schon heute verlangt das Geldwäschegesetz bei größeren Barzahlungen umfangreiche Identitäts-, Prüf- und Dokumentationspflichten auch dann, wenn ein Betrag in mehrere Teilzahlungen aufgeteilt wird. Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung wird dieser Rahmen ab dem 10. Juli 2027 europaweit nochmals deutlich verschärft: Barzahlungen über 10.000 Euro sind im geschäftlichen Verkehr dann generell verboten, und bereits ab 3.000 Euro gilt eine Pflicht zur Erfassung der Identität des Kunden. Überwacht wird das neue Regelwerk von der EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.
Mit unserer Umstellung sind wir auf diese Anforderungen bereits heute vorbereitet. Für Sie bedeutet das eine schnellere und revisionssichere Abwicklung, keine aufwendigen Identitätsprüfungen vor Ort und eine zügige Freigabe der ersteigerten Objekte nach Zahlungseingang.
Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.
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