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Qualität mit Brief und Siegel
DIN EN ISO 9001:2008
Nach erfolgreichem Audit erhielt Perlick Industrieauktionen GmbH am 21. Juni 2011 die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008. Damit untermauert das Unternehmen den Anspruch an das eigene Qualitätsmanagement, dass auf einer kontinuierlichen Verbesserung in allen Unternehmensbereichen basiert.

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Erfolgreiche Weihnachts-Spenden-Auktion:
Wir danken der Perlick Industrieauktionen GmbH von ganzem Herzen, dass sie die Deutsche Kinder und Jugendstiftung in diesem Jahr mit einer großzügigen Spende unterstützt. Mit ihrer Hilfe können wir uns weiterhin zum Wohle der jungen Menschen einsetzen. Denn Bildung bedeutet Zukunftschancen – für jedes einzelne Kind ebenso wie für die Regionen und die Wirtschaft unseres Landes. Dr. Heike Kahl, Geschäftsführerin der DKJS

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Online-Versteigerungsbedingungen der Perlick Industrieauktionen GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Firma Perlick Industrieauktionen GmbH, Limburger Straße 42, 61462 Königstein i.Ts. (nachfolgend: "Perlick") verkauft über das Internet gebrauchte Waren aus Insolvenzen im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Anbieters (d.h. des Auftraggebers, meist des Insolvenzverwalters) im Rahmen von Versteigerungen, die durch Zeitablauf beendet werden. Perlick tritt nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Waren auf. Das Rechtsverhältnis über den Erwerb von Waren kommt daher ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. (2) Die vorliegenden Online-Versteigerungsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Perlick sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: "Nutzer") ausschließlich, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die Anmeldung bei dem Internetportal von Perlick sowie die Teilnahme an Versteigerungen ist nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erlaubt. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist eine Anmeldung und Teilnahme hingegen nicht gestattet.
(3) Die Nutzung des Internetportals perlick.de/online_versteigerung/ ist derzeit unentgeltlich.

 

§ 2 Anmeldung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Online-Versteigerungsplattform der Perlick-Website setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos. Mit dem Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars erkennt der Nutzer die vorliegenden AGB an.
(2) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Perlick über die Nutzung des Internetportals kommt durch Ausfüllen und Absenden des jeweiligen Registrierungsformulars und der Bestätigungs-E-Mail von Perlick an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse zustande.
(3) Die von Perlick bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, z.B. Firmenname, aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer sowie gültige E-Mail-Adresse. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, die Daten bei etwaigen Änderungen umgehend zu aktualisieren.
(4) Etwaige Eingabefehler kann der Nutzer vor dem Absenden des Registrierungsformulars erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung des Formulars jederzeit korrigieren. Ein Vertragsschluss durch den Nutzer ist derzeit ausschließlich in deutscher Sprache möglich. Diese Nutzungsbedingungen werden von Perlick nicht gespeichert, der Nutzer kann diese jederzeit über die Startseite des Internetportals perlick.de/online_versteigerung/ abrufen und hat dann die Möglichkeit, diese mit der „Druck-Funktion“ des Internet-Browsers auszudrucken oder die entsprechende Webseite lokal zu speichern.
(5) Eine erfolgreiche Registrierung ist nur bei vollständigem Ausfüllen aller Pflichtfelder des Registrierungsformulars möglich.
(6) Die Anmeldung darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Perlick behält sich vor, die Legitimation durch die Übermittlung einer Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eines amtlichen Gewerbenachweises belegen zu lassen.
(7) Bei der Anmeldung wählen die Nutzer einen Nutzernamen und ein Passwort. Nutzernamen darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
(8) Der Nutzer ist dazu verpflichtet sein Passwort geheim zu halten und den Zugang zu seinem Konto sorgfältig sichern. Der Nutzer ist verpflichtet, Perlick umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Konto von Dritten missbraucht wird.
(9) Der Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kontos vorgenommen werden. Hat der Nutzer den Missbrauch seines Kontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Nutzer nicht.
(10) Perlick behält sich das Recht vor, Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

 

§ 3 Vertragsschluss Versteigerung
(1) Die in dem Onlinekatalog von Perlick abgebildeten Insolvenzgegenstände stellen ein verbindliches Vertragsangebot des jeweiligen Anbieters dar. Es handelt sich durchgehend um Insolvenzgegenstände, die in ihrem Ist-Zustand angeboten werden.
(2) Perlick kann jedoch nach Auktionsbeginn (auch nach Abgabe von Geboten) und vor Auktionsende eine Auktion auf Anweisung des Anbieters vorzeitig beenden, wenn nachweislich bzgl. des Versteigerungsgegenstandes Rechte Dritter geltend gemacht werden, etwas weil Gläubiger Eigentumsrechte oder -vorbehalte beanspruchen oder weil der Versteigerungsgegenstand zufällig untergegangen ist; Perlick wird hierüber den Höchstbietenden unverzüglich unterrichten.
(3) Im Rahmen der Artikelbeschreibung wird ein Mindestpreis als Startpreis für die Auktion genannt. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Nutzer eine verbindliche und unwiderrufliche Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Vertrages über den im Onlinekatalog angebotenen Gegenstand ab. Die Gebotschritte werden in der jeweiligen Auktion festgelegt. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Nutzers Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr von Perlick maßgebend.
(4) Nach Beendigung der Versteigerung bestätigt Perlick dem Höchstbietenden den Vertragsschluss im Namen und in Vollmacht des Anbieters durch eine E-Mail-Bestätigung. 
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 4 Gefahrübergang und Abholung der Versteigerungsgegenstände
Mit Zugang der mittels E-Mail erfolgenden Benachrichtigung des Nutzers ("virtueller Zuschlag") gilt der Kaufgegenstand als an den Nutzer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht von diesem Moment an auf den Nutzer über. Der Abtransport und die Demontage der Versteigerungsgegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Nutzers sowie erst nach vollständiger Bezahlung. Über Abholtermine sowie diesbezügliche Einzelheiten werden sich Perlick und der Nutzer nach Auktionsende gesondert abstimmen, wenn nicht in der Auktion bereits ein verbindlicher Abholtermin angegeben wird. Die Abholung muss bei verbindlicher Festlegung zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für eine verspätete Abholung kann Perlick einen Aufwandsersatz von 0,5% des Kaufpreises pro Tag, höchstens jedoch 10%, sowie die Erstattung der durch Nichtabholung/Einlagerung entstehenden Fremdkosten verlangen. Hinsichtlich des Aufwandsersatzes bleibt dem Nutzer der Nachweis offen, dass geringere Kosten entstanden sind. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung, ist Perlick berechtigt, den Nutzer mit einer Frist von einer weiteren Woche zur Abholung aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist darf Perlick das Objekt neu versteigern oder freihändig verkaufen. Der Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Anbieters, von Perlick oder Dritten entstehen, haftet der Nutzer.

 

§ 5 Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen
(1) Das vom Nutzer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 15 % (Vermittlungsprovision). Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Preise sind in Euro ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist sofort mit Vertragsschluss und Übersendung der Rechnung fällig. Der Kaufpreis nebst Aufgeld wird dem Nutzer im Namen und im Auftrag des Anbieters in Rechnung gestellt.
(3) Kommt der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, ist Perlick berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Jeder Partei bleibt der Nachweis eines abweichenden Schadens vorbehalten.
(4) Nutzer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an Perlick zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Nutzer aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
(5) Perlick ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Anbieters einzuziehen und einzuklagen.
(6) Für das Ausfüllen von Ausfuhrerklärungen berechnet Perlick dem Käufer 100,- Euro zzgl. MwSt. je Vorgang.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an den Nutzer über.

 

§ 7 Aufrechnung
Der Nutzer kann nur mit solchen Forderungen mit dem Aufgeld aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif sind.

 

§ 8 Gewährleistungsausschluss
(1) Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen (Ist-Zustand) unter Ausschluss jeder Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängelhaftung), da Perlick die Verträge zwischen Nutzer und Anbieter nur vermittelt. Auch die Beschreibungen der Versteigerungsware sind keine Garantieerklärung hinsichtlich deren Beschaffenheit.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich durchgehend um gebrauchte Gegenstände handelt und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Anbieter insolvenzbedingt in den meisten Fällen nicht erfolgversprechend sein wird. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.

 

§ 9 Haftung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Perlick nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch Perlick oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.
(2) Sofern Perlick leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Perlick haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Nutzers nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Nutzer seine Datenbestände mindestens wöchentlich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung von Perlick für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Perlick haftet nicht für den Inhalt der ihr vom Anbieter übermittelten Beschreibungen der Versteigerungsgegenstände, die als Artikelbeschreibung genutzt werden.
(5) Ein Anspruch auf jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebotes von Perlick besteht nicht. Perlick haftet nicht für technische Ausfälle oder die Verfügbarkeit des Angebotes, es sei denn, Perlick fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

§ 10 Datenschutz
Die von dem Nutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name) werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzrechtes, insbesondere denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) verwendet. Die von dem Nutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden durch Perlick ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Nutzer und im Auftrag des Anbieters vermittelten Verträge verwendet.

 

§ 11 Dauer der Nutzungsberechtigung
(1) Der Nutzer kann sein Benutzerkonto und alle darin enthaltenen Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen.
(2) Sofern der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt (hierzu zählt insbesondere ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangsdaten), ist Perlick dazu berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung des Internetportals mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
(3) Nach einer Sperrung des Zugangs eines Nutzers durch Perlick aufgrund eines Verstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB ist der Nutzer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Perlick zu einer erneuten Registrierung im Internetportal berechtigt. 

 

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Perlick behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Nutzer per E-Mail gesondert hingewiesen. Widerspricht der Nutzer diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung dieser Bedingungen noch gesondert hingewiesen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(3) Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ist der jeweilige Geschäftssitz von Perlick.

 

Stand: Juli 2010

 

 

 

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